Alle zwei Jahre
Anspruchsberechtigte Frauen werden regelmäßig eingeladen. Die Untersuchung ist freiwillig.
UntersuchungsspektrumMammographie-Screening
Das Mammographie-Screening ist ein zentral organisiertes Früherkennungsprogramm für Frauen von 50 bis einschließlich 75 Jahren.
Die Einladung, Terminänderung, Absage und Standortübersicht laufen über die Zentrale Stelle Mecklenburg-Vorpommern. Die Radiologie der Universitätsmedizin Rostock ist an Untersuchungen beteiligt, steuert aber nicht das zentrale Einladungswesen.

Wenn Sie einen Screening-Termin ändern oder absagen möchten, Fragen zur Einladung haben oder die passende Screening-Einheit suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle.
Anspruchsberechtigte Frauen werden regelmäßig eingeladen. Die Untersuchung ist freiwillig.
Der Anspruch gilt derzeit für Frauen von 50 bis 75 Jahren. Die Altersgrenzen legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie fest; eingeladen wird über die Zentrale Stelle.
Für gesetzlich Versicherte ist die Teilnahme kostenfrei. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorher mit ihrer Versicherung klären.
Jede Mammographie-Aufnahme wird im Programm unabhängig von mindestens zwei besonders geschulten Ärztinnen oder Ärzten beurteilt.
Screening bedeutet, dass allen Menschen einer vorgesehenen Altersgruppe eine Untersuchung angeboten wird, auch wenn keine Beschwerden bestehen. Beim Mammographie-Screening werden Röntgenaufnahmen der weiblichen Brust erstellt.
Ziel ist es, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, damit er besser behandelt werden kann. Das Screening kann die Entstehung von Brustkrebs jedoch nicht verhindern.
Wenn Sie Beschwerden haben, zum Beispiel einen tastbaren Knoten, Einziehungen, Hautveränderungen, neue Schmerzen oder Flüssigkeitsaustritt aus der Brustwarze, warten Sie bitte nicht auf die nächste Screening-Einladung. Wenden Sie sich dann an Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt.
Das Programm ist bewusst anders organisiert als eine diagnostische Mammographie nach Überweisung. Die wichtigsten Schritte laufen über die Zentrale Stelle und die zugelassenen Screening-Einheiten.
Die Zentrale Stelle lädt anspruchsberechtigte Frauen schriftlich ein und nutzt dafür die Daten aus dem Melderegister.
Im Schreiben finden Sie den vorgesehenen Termin und die Screening-Einheit. Änderungen laufen über die Zentrale Stelle.
Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an kontrollierten digitalen Geräten durchgeführt.
Das Ergebnis wird in der Regel per Brief mitgeteilt. Bei einem auffälligen Befund werden weitere Abklärungen veranlasst.
Die diagnostische Mammographie und Mammasonographie nach ärztlicher Überweisung bleiben ein eigener Untersuchungsweg der Radiologie. Das Mammographie-Screening richtet sich dagegen an beschwerdefreie Frauen im vorgesehenen Altersbereich und wird zentral organisiert.
Für Einladung, Terminänderung, Absage, Standortsuche und allgemeine Fragen nutzen Sie bitte die Zentrale Stelle Mecklenburg-Vorpommern. Für Beschwerden oder einen konkreten medizinischen Verdacht wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.